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Batterieverordnung

Batterieverordnung

Laut der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung – BattV. vom 27. März 1998) dürfen Akkus und Batterien nicht mit dem normalen Restmüll entsorgt werden! Der Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Bringen Sie verbrauchte Energieträger in die dafür vorgesehenen Sammelstellen zurück. Akkus, die mit folgenden Symbolen versehen sind, und die von uns bezogen oder durch von uns bezogene Akkus ersetzt wurden, können Sie uns selbstverständlich frei Haus zur kostenlosen Entsorgung zusenden:

= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Sie können uns dazu Ihre Akkus freigemacht und gut verpackt (offene Kontakte abkleben) zusenden. Für Vertreiber von Starterbatterien legte § 6 BattV ferner fest, dass für diese ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer erhoben werden muss, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wurde.

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